🇩🇪 Was ist beim Autofahren wirklich verboten?
16 verbreitete Irrtümer – mit Bußgeldern und rechtlichen Folgen
Viele Autofahrer gehen davon aus, dass bestimmte Handlungen am Steuer grundsätzlich verboten sind – oder unterschätzen umgekehrt echte Verstöße. Im Folgenden erklären wir 16 typische Irrtümer, die Rechtslage nach StVO sowie mögliche Bußgelder und Konsequenzen.
1. Essen und Trinken am Steuer
Erlaubt – mit Einschränkungen
Das Essen oder Trinken während der Fahrt ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten (§ 1 StVO). Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug behält.
Mögliche Folgen:
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Bei Unfall durch Ablenkung:
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Mitschuld
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Probleme mit der Versicherung
-
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Bußgeld: ab 30 €, wenn die Kontrolle über das Fahrzeug eingeschränkt war
2. Autofahren mit Flip-Flops oder barfuß
Erlaubt
Die StVO schreibt kein bestimmtes Schuhwerk vor. Autofahren mit Sandalen, Flip-Flops oder barfuß ist daher nicht verboten.
Aber:
Bei einem Unfall kann ungeeignetes Schuhwerk als Fahrlässigkeit gewertet werden.
Mögliche Folgen:
-
Kürzung der Versicherungsleistung
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Erhöhte Mitschuld
3. Aussteigen bei Stau auf der Autobahn
Strikt verboten
Autobahnen dürfen ausschließlich von Fahrzeugen benutzt werden. Wer im Stau aussteigt, gilt als Fußgänger – und begeht einen Verstoß.
Bußgeld:
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10 € (reines Aussteigen)
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bis 35 €, wenn andere gefährdet werden
4. Aussteigen wegen dringendem Toilettengang
Ebenfalls verboten
Auch bei dringender Notdurft gibt es keine Ausnahme. Die Sicherheit hat Vorrang.
Hinweis:
Nur bei medizinischem Notfall mit Rettungseinsatz kann eine Ausnahme gelten.
5. Radio oder Navigationssystem bedienen
Grundsätzlich erlaubt
Kurze Handgriffe wie Lautstärke ändern oder Sender wechseln sind zulässig.
Nicht erlaubt:
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Längeres Suchen
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Intensive Ablenkung
Mögliche Folgen:
-
Bußgeld ab 30 € bei Gefährdung
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Mitschuld bei Unfall
6. Handy am Steuer
Verboten (§ 23 Abs. 1a StVO)
Das Halten oder Bedienen eines Handys während der Fahrt ist verboten – auch:
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im Stau
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an der roten Ampel (Motor läuft)
Bußgeld & Punkte:
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100 € + 1 Punkt
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Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
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Mit Unfall: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
7. Blitzer-Apps und Radarwarner
Verboten
Die Nutzung oder betriebsbereite Mitführung von Radarwarnern ist untersagt – auch auf dem Smartphone.
Bußgeld:
-
75 € + 1 Punkt
8. Falsch tanken
Nicht verboten, aber teuer
Das falsche Tanken ist kein Verkehrsverstoß, kann aber massive Motorschäden verursachen.
Achtung:
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Versicherung übernimmt meist keine Kosten
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Abschleppen auf Autobahn kann Zusatzkosten verursachen
9. Autofahren ohne Führerschein auf Privatgelände
Erlaubt – unter Bedingungen
Auf nicht öffentlichem Gelände darf ohne Führerschein gefahren werden, wenn:
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der Eigentümer zustimmt
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das Gelände nicht öffentlich zugänglich ist
10. Liegenbleiben wegen leerem Tank
Kann bestraft werden
Ein leerer Tank gilt als vermeidbarer Grund.
Bußgeld:
-
30 €
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Bei Gefährdung: 35–70 €
11. Weiterfahren mit beschädigtem Fahrzeug
Abhängig vom Schaden
Sicherheitsrelevante Mängel sind nicht erlaubt:
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defekte Beleuchtung
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kaputte Bremsen
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fehlende Spiegel
Bußgeld:
-
ab 25 €
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Bei Gefährdung: deutlich mehr
12. Einsatzfahrzeuge überholen
Erlaubt – wenn nicht behindert
Polizei, Feuerwehr oder Rettung dürfen überholt werden, solange:
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kein Blaulicht + Einsatzfahrt behindert wird
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keine Gefahr entsteht
13. Parkplatz freihalten
Verboten
Parkplätze dürfen nicht durch Personen, Kisten oder Stühle blockiert werden.
Bußgeld:
-
10–30 €
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Bei Behinderung: mehr
14. Sonnenbrille beim Autofahren
Erlaubt – mit Einschränkung
Sehr dunkle Gläser (Filterklasse 4) sind nicht für den Straßenverkehr geeignet.
Mögliche Folgen:
-
Bußgeld bei eingeschränkter Sicht
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Mitschuld bei Unfall
15. Rettungsgasse nicht bilden
Schweres Verkehrsdelikt
Die Rettungsgasse muss sofort gebildet werden.
Strafen:
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200–320 €
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2 Punkte
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1 Monat Fahrverbot
16. Zettel nach Parkrempler hinterlassen
Nicht ausreichend
Ein bloßer Zettel gilt nicht als ordnungsgemäße Schadenmeldung.
Folge:
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Anzeige wegen Unfallflucht (§ 142 StGB)
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Geldstrafe oder Punkte
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Führerscheinentzug möglich

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