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🇩🇪 Was ist beim Autofahren wirklich verboten?

16 verbreitete Irrtümer – mit Bußgeldern und rechtlichen Folgen

Viele Autofahrer gehen davon aus, dass bestimmte Handlungen am Steuer grundsätzlich verboten sind – oder unterschätzen umgekehrt echte Verstöße. Im Folgenden erklären wir 16 typische Irrtümer, die Rechtslage nach StVO sowie mögliche Bußgelder und Konsequenzen.


1. Essen und Trinken am Steuer

Erlaubt – mit Einschränkungen

Das Essen oder Trinken während der Fahrt ist in Deutschland nicht ausdrücklich verboten (§ 1 StVO). Voraussetzung ist jedoch, dass der Fahrer jederzeit die volle Kontrolle über das Fahrzeug behält.

Mögliche Folgen:

  • Bei Unfall durch Ablenkung:

    • Mitschuld

    • Probleme mit der Versicherung

  • Bußgeld: ab 30 €, wenn die Kontrolle über das Fahrzeug eingeschränkt war


2. Autofahren mit Flip-Flops oder barfuß

Erlaubt

Die StVO schreibt kein bestimmtes Schuhwerk vor. Autofahren mit Sandalen, Flip-Flops oder barfuß ist daher nicht verboten.

Aber:
Bei einem Unfall kann ungeeignetes Schuhwerk als Fahrlässigkeit gewertet werden.

Mögliche Folgen:

  • Kürzung der Versicherungsleistung

  • Erhöhte Mitschuld


3. Aussteigen bei Stau auf der Autobahn

Strikt verboten

Autobahnen dürfen ausschließlich von Fahrzeugen benutzt werden. Wer im Stau aussteigt, gilt als Fußgänger – und begeht einen Verstoß.

Bußgeld:

  • 10 € (reines Aussteigen)

  • bis 35 €, wenn andere gefährdet werden


4. Aussteigen wegen dringendem Toilettengang

Ebenfalls verboten

Auch bei dringender Notdurft gibt es keine Ausnahme. Die Sicherheit hat Vorrang.

Hinweis:
Nur bei medizinischem Notfall mit Rettungseinsatz kann eine Ausnahme gelten.


5. Radio oder Navigationssystem bedienen

Grundsätzlich erlaubt

Kurze Handgriffe wie Lautstärke ändern oder Sender wechseln sind zulässig.

Nicht erlaubt:

  • Längeres Suchen

  • Intensive Ablenkung

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld ab 30 € bei Gefährdung

  • Mitschuld bei Unfall


6. Handy am Steuer

Verboten (§ 23 Abs. 1a StVO)

Das Halten oder Bedienen eines Handys während der Fahrt ist verboten – auch:

  • im Stau

  • an der roten Ampel (Motor läuft)

Bußgeld & Punkte:

  • 100 € + 1 Punkt

  • Mit Gefährdung: 150 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

  • Mit Unfall: 200 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot


7. Blitzer-Apps und Radarwarner

Verboten

Die Nutzung oder betriebsbereite Mitführung von Radarwarnern ist untersagt – auch auf dem Smartphone.

Bußgeld:

  • 75 € + 1 Punkt


8. Falsch tanken

Nicht verboten, aber teuer

Das falsche Tanken ist kein Verkehrsverstoß, kann aber massive Motorschäden verursachen.

Achtung:

  • Versicherung übernimmt meist keine Kosten

  • Abschleppen auf Autobahn kann Zusatzkosten verursachen


9. Autofahren ohne Führerschein auf Privatgelände

Erlaubt – unter Bedingungen

Auf nicht öffentlichem Gelände darf ohne Führerschein gefahren werden, wenn:

  • der Eigentümer zustimmt

  • das Gelände nicht öffentlich zugänglich ist


10. Liegenbleiben wegen leerem Tank

Kann bestraft werden

Ein leerer Tank gilt als vermeidbarer Grund.

Bußgeld:

  • 30 €

  • Bei Gefährdung: 35–70 €


11. Weiterfahren mit beschädigtem Fahrzeug

Abhängig vom Schaden

Sicherheitsrelevante Mängel sind nicht erlaubt:

  • defekte Beleuchtung

  • kaputte Bremsen

  • fehlende Spiegel

Bußgeld:

  • ab 25 €

  • Bei Gefährdung: deutlich mehr


12. Einsatzfahrzeuge überholen

Erlaubt – wenn nicht behindert

Polizei, Feuerwehr oder Rettung dürfen überholt werden, solange:

  • kein Blaulicht + Einsatzfahrt behindert wird

  • keine Gefahr entsteht


13. Parkplatz freihalten

Verboten

Parkplätze dürfen nicht durch Personen, Kisten oder Stühle blockiert werden.

Bußgeld:

  • 10–30 €

  • Bei Behinderung: mehr


14. Sonnenbrille beim Autofahren

Erlaubt – mit Einschränkung

Sehr dunkle Gläser (Filterklasse 4) sind nicht für den Straßenverkehr geeignet.

Mögliche Folgen:

  • Bußgeld bei eingeschränkter Sicht

  • Mitschuld bei Unfall


15. Rettungsgasse nicht bilden

Schweres Verkehrsdelikt

Die Rettungsgasse muss sofort gebildet werden.

Strafen:

  • 200–320 €

  • 2 Punkte

  • 1 Monat Fahrverbot


16. Zettel nach Parkrempler hinterlassen

Nicht ausreichend

Ein bloßer Zettel gilt nicht als ordnungsgemäße Schadenmeldung.

Folge:

  • Anzeige wegen Unfallflucht (§ 142 StGB)

  • Geldstrafe oder Punkte

  • Führerscheinentzug möglich

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